Private Krankenversicherung - Ein Vergleich lohnt
Für die Krankenkassen gilt zunächst generell, dass sich selbstständig Tätige selbst krankenversichern müssen. Dies trifft vor allem für die hauptberuflich Selbstständigen zu. Bei nebenberuflich oder in geringem Umfang betriebener Selbstständigkeit gibt es Ausnahmen.
Beiträge für hauptberuflich Selbstständige
Die Krankenkassen gehen mindestens von einem Gewerbegewinn von 1.837,50 €/Monat aus. Hieraus berechnet sich entsprechend dem Beitragssatz der KK-Beitrag von etwa 270 €/Monat. Ob es bei sehr geringem Gewerbegewinn Sonderregelungen gibt, muss mit der jeweiligen KK gelärt werden.
Für Existenzgründer, die Existenzgründungszuschuss beziehen ("Ich-AG") gilt ein geringerer Satz.
Wichtig: Selbstständige müssen innerhalb der ersten drei Monate ihrer Selbstständigkeit klären, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wollen! Wenn erst später kapieren, dass die am Anfang so verlockend niedrigen Beiträge der privaten Krankenversicherungen im Alter unerträglich hoch werden, ist ein Wechsel schon längst unmöglich!!
Nebengewerbe
Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter unserer Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.
Beiträge für familienversicherte Mitglieder
Wer mit Ehepartner oder Eltern bei einer Krankenkasse kostenfrei mitversichert ist, darf ein Gesamteinkommen von 355 €/Monat (Grenze 2009: 360€/Monat) nicht überschreiten. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 €.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit oder der geringfügigen Beschäftigung; außerdem die Einnahmen aus aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden Werbungskosten, der Sparerfreibetrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, Abschreibungen sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten berücksichtigt.Der Gewinn aus der Selbstständigkeit und die anderen Einkünfte werden von der KK regelmäßig abgefragt.
Der Zeitaufwand für die selbstständige Tätigkeit darf außerdem nicht über 18 Stunden pro Woche liegen. Außerdem darf kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt werden.Wenn man einen Minijob und eine kleine selbstständige Tätigkeit hat, gilt für alles zusammen ebenfalls die 400€ Grenze.
Wenn die genannten Grenzen überschritten werden, muss man sich selbst krankenversichern. Genaueres kann man bei der zuständigen KK erfahren. Wenn das Gewerbe aber nicht im Vordergrund der Tätigkeit steht, kann beantragt werden, dass die KK dies feststellt. Das trifft z. Bsp. bei einer Hausfrau zu, die nebenher ein kleines Gewerbe betreibt. Der KK-Beitrag wird dann auf einer Basis von 816,67€/Monat berechnet und beträgt ca. 120 €/Monat.
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