Gewerbeberatung heisst, wer sich selbstständig machen will oder nebenher noch eine selbstständige Tätigkeit ausüben will, denkt häufig über die Anmeldung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Wir nehmen jetzt einmal an, dass bereits eine gute und legale Idee existiert, womit das Geld verdient werden soll, dass Grundwissen im Umgang mit einem PC vorhanden ist, und dass für das Gewerbe irgendwie Kunden geworben werden können.
Auf dieser Seite wird möglichst einfach erklärt, wie die Bürokratie rund ums eigene Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit funktioniert. Zunächst fällt den meisten Menschen der Begriff "Gewerbe" ein. Allerdings muss erst geklärt werden, ob Gewerbe überhaupt die richtige Form für den Nebenerwerb ist.
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Gewerbeberatung - Selbstständig heisst ständig selbst sein
Rechtsformen von Unternehmen
Ausschlaggebend für die Wahl der Rechtsform eines privaten Unternehmens sind alle Fragen zur Haftung, zur Steuerbelastung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, sowie zur Finanzierung und der Leitungsbefugnisse.
Wer sich selbstständig machen möchte muss zu Beginn eine der wichtigsten Entscheidungen treffen – Die Wahl der richtigen Rechtsform. Die Rechtsform gibt zahlreiche Vorgaben für die unternehmerische Tätigkeit vor. Zu diesen Vorgaben gehören unter anderem Fragen zur Haftung, Gewinn / Verlust Beteiligungen, Möglichkeiten der verschiedenen Geschäftsführungs Modelle, Auswahl des Firmennamen, sowie die Anforderungen an die Rechnungs- und Bilanzregelung.
Überlegen Sie sich daher welche Erfordernisse Ihrer Tätigkeit und Ihres Geschäftes entspricht und wählen Sie dazu passend die richtige Rechtsform aus. Eine Beratung bei der Industrie- und Handelskammer oder bei einem Anwalt sollten Sie vorab dringend in Auge fassen.
Wesentliche Unterschiede
Im Prinzip kann man zwischen drei Arten der Rechtsform unterscheiden: Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft. Typisch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen in voller Höhe für die Schulden des Unternehmens haften. Weiter sind Inhaber und Geschäftsführer von Einzel- und Personengesellschaften ein und dieselbe Person. Anders dagegen sind Kapitalgesellschaften, die das Eigentum und Geschäftsleitung trennen können. Dadurch ist bei Kapitalgesellschaften der bürokratische Aufwand wesentlich höher.
Rechtsformen von Unternehmen sind:
- Einzelkaufmann / Einzelkauffrau (e.K.) & offene Handelsgesellschaft (oHG)
- Einzelunternehmen (Kleingewerbetreibende)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Limited
- Personengesellschaft (BGB Gesellschaft & GbR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- GmbH & Co. KG
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
Weitere Hinweise
Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind meist die zu Beginn passenden Rechtsformen für Existenzgründer. In Frage kommt natürlich auch eine GmbH. Wer dagegen seine Geschäftsidee bereits erfolgreich am Markt etabliert hat, gründet eher eine Kapitalgesellschaft wie AG und KG, um sein Unternehmen weiter ausbauen zu können.
Gewerbeordnung
Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt durch das Gesetz zur Öffnung der Sozial- und Steuerverwaltung für den Euro vom 24. März 1999 - Zweites Euro- Einführungsgesetz - (BGBl. I S. 385).
Das deutsche Gesetz das die Gewerbefreiheit regelt ist die Gewerbeordnung. Erlassen wurde die Gewerbeordnung im Jahr 1869 zu Zeiten des Norddeutschen Bundes und gilt, nach einigen Änderungen, noch bis heute.
Das Betreiben eines Gewerbes ist grundsätzlich in jeder Form erwünscht. Allerdings bedarf die Gewerbeanmeldung keiner Erlaubnis, sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um das Gewerbe zu betreiben. Durch die Gewerbeordnung werden die einzelnen Bestimmungen des Gewerbes festgehalten.
Auch die Regelungen im Arbeitsverhältnis und des Arbeitsvertrags sind in der Gewerbeordnung geregelt. Dazu gehören auch beispielsweise das Arbeitszeugnis und das Direktionsrecht. De Gewerbeordnung gehört auch zum Nebenstrafrecht, da sie die schuldhafte Verletzung gewerberechtlicher Pflichten zu Straftaten ein Bestandteil ist. Dadurch dient die Gewerbeordnung somit auch der Gefahrenabwehr. Ebenfalls sind die Regelungen bezüglich des Gewerbezentralregisters beim Bundesamt für Justiz in der Gewerbeordnung niedergeschrieben.
Einzelunternehmen
Die Einzelunternehmung (Einzelkaufmann) ist die am meisten verbreitete Rechtsform, vor allem für kleine Unternehmen (Einzelunternehmen). Der Inhaber entscheidet ganz alleine, erhält den Gewinn des Unternehmens und haftet mit seinem gesamten Vermögen (geschäftliches, privates) für dessen Schulden.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ab Kalenderjahr 2008: Ab dem Jahr 2008 ist die Gewerbesteuerzahlung (Gewerbesteueraufwand) generell nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Dies gilt sowohl für Personenunternehmen (z.B. Einzelunternehmen oder OHG) als auch für Kapitalgesellschaften. Damit müssen Personenunternehmen, die Zahlungen der GewSt (Gewerbesteuervorauszahlung und Restzahlung) vom Firmenkonto ab 2008 vornehmen, diesen Vorgang als "Privatentnahme" buchen.
Gewerbe abmelden
Eine Gewerbeabmeldung ist dann erforderlich, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb aufgeben. Auch wenn eine Person aus einer Personengesellschaft (beispielsweise aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts [GbR]) austritt, muss diese Person eine Gewerbeabmeldung tätigen.
Eine Ruhendstellung des Gewerbes ist nicht möglich.
Für die Gewerbeabmeldung ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich. Sie kann auch schriftlich durch Übersendung des Formularvordrucksatzes GewA 3 abgewickelt werden.
Freiberufler anmelden
Im Gegensatz zum Kleingewerbe (Einzelunternehmen) stehen die freien Berufe: Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, erziehende und schriftstellerische Tätigkeiten gelten rechtlich nicht als Unternehmen und unterliegen daher auch nicht der Gewerbeordnung.
Gewerbeamt
Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.
Dazu benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- je nach Tätigkeit (z.B. Gastronomie), eine Erlaubnis oder Genehmigung
- eine Handwerkskarte, falls Sie einen Handwerksbetrieb gründen
- eine Gewerbekarte für die Gründung eines handwerksähnlichen Betriebs
- einen Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
- eine Aufenthaltsgenehmigung, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige gewerbliche Tätigkeit
- auszuüben, falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- und zehn bis 40 Euro für die Anmeldegebühr
- ggf. ist ein Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich
Umsatzsteuervoranmeldung
Das Umsatzsteuergesetz (• 18 UStG) verpflichtet Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. In diesen Voranmeldungen errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst. Die errechnete Steuerschuld muss als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt gezahlt werden, also in der Regel am Zehnten des folgenden Monats (d.h. spätestens am 10. August für die Umsatzsteuervoranmeldung des Monats Juli).
Der Voranmeldungszeitraum ist nach Neugründung für die ersten zwei Jahre in der Regel ein Kalendermonat, später dann das Kalendervierteljahr. Dies bedeutet, daß der Unternehmer monatlich bzw. vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen hat. Macht das Unternehmen entsprechend hohe Umsätze, verkürzt sich der Voranmeldungszeitraum wieder auf einen Kalendermonat.
Mittlerweile gibt es hervorragende und kostenlos verfügbare Programme mit denen die Umsatzsteuervoranmeldung per Internet eingereicht und zum zuständigen Finanzamt übertragen werden kann (z.B. das Programm Steuer Spar Erklärung).
Gewerbeanmeldung
Jeder Gründer ist "Gewerbetreibender". Wer dieser genauen Definition nach Gewerbetreibender ist, muss sein Gewerbe unbedingt anmelden. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie Freiberufler sind oder in der Landwirtschaft selbstständig tätig sind.
Nach der Gewerbeordnung üben Sie ein Gewerbe aus, wenn Sie einer Tätigkeit "selbstständig und regelmäßig" nachgehen und wenn Sie das Gewerbe "entgeltlich" und "zum Erzielen von Gewinnen" betreiben. Dabei spielt die Rechtsform des Betriebes im Übrigen keine Rolle.
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